In wenigen Schritten
Fokus Sozialwirtschaft: Unser Team
Dr. Hans-Eduard Hille
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet.
Service
Unser Leistungsspektrum
Wir stellen alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldekanäle bereit, die Sie für Ihre Belegschaft vorhalten müssen.
Hinweisgeber können Meldungen an ein speziell für Ihr Unternehmen erstelltes E-Mail-Postfach (musterunternehmen@meldestelle-sozialwirtschaft.de) versenden oder unsere Telefon-Hotline für die Abgabe von Meldungen verwenden.
Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ermöglichen wir auch eine persönliche Zusammenkunft für die Entgegennahme einer Meldung. Alternativ kann die persönliche Zusammenkunft mit Einwilligung der hinweisgebenden Person durch eine Videokonferenz ersetzt werden.
Gehen Meldungen über unsere Meldekanäle ein, beginnt mit deren Entgegennahme unsere Bearbeitung. Wir prüfen, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt und ob die Meldung stichhaltig ist. Irrelevante Meldungen werden aussortiert. Bei stichhaltigen Meldungen ergreifen wir Folgemaßnahmen und erstellen Ihnen einen Bericht mit weiteren Handlungsempfehlungen.
Angebot
Unser Angebot
Vollständige Auslagerung der internen Meldestelle
Aufgabenwahrnehmung durch qualifizierte Juristen
Persönliche Ansprechpartner für enge und konstruktive Zusammenarbeit
Keine komplizierte Implementierung von Softwareprodukten
Konformität mit HinSchG und DSGVO
Serverstandort in Deutschland
Transparente und faire Kosten durch monatliche Festpreise
50 bis 100 Beschäftigte
39,00 € / Monat
(zzgl. USt.)
101 bis 300 Beschäftigte
59,00 € / Monat
(zzgl. USt.)
301 bis 1000 Beschäftigte
69,00 € / Monat
(zzgl. USt.)
In guten Händen:
Vorteile der Meldestelle Sozialwirtschaft.
Langjährige Beratungserfahrung in der Sozialwirtschaft
Bearbeitung von Meldungen ausschließlich durch Juristen
Sicherstellung der Vertraulichkeit
Keine Interessenkollisionen
Keine teure Fortbildung eigener Beschäftigter
Häufig gestellte Fragen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Unternehmen zahlreiche Pflichten auferlegt. Ein guter Überblick zu den wesentlichen Vorgaben ist deshalb von Vorteil. Nachstehend finden Sie schnell verständliche Informationen zu den wichtigsten Punkten rund um den Hinweisgeberschutz und die interne Meldestelle.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Wann liegt ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vor?
Was ist die „interne Meldestelle“?
Müssen alle Unternehmen interne Meldestellen einrichten und betreiben?
Dürfen Unternehmen externe Dritte mit der Aufgabenwahrnehmung der Meldestelle betrauen?
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die vorzuhaltenden Meldekanäle?
Welche Risiken drohen, wenn Unternehmen keine Meldestelle einrichten und betreiben?
Können auch Service- oder Betriebsgesellschaften ihre interne Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft auslagern?
Warum sollte der Betrieb der Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert werden?
Sie benötigen noch weitere Informationen zu unseren Angeboten und Leistungen?
Kein Problem! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: