Häufig gestellte Fragen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Unternehmen zahlreiche Pflichten auferlegt. Ein guter Überblick zu den wesentlichen Vorgaben ist deshalb von Vorteil. Nachstehend finden Sie schnell verständliche Informationen zu den wichtigsten Punkten rund um den Hinweisgeberschutz und die interne Meldestelle.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Wann liegt ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vor?
Was ist die „interne Meldestelle“?
Müssen alle Unternehmen interne Meldestellen einrichten und betreiben?
Dürfen Unternehmen externe Dritte mit der Aufgabenwahrnehmung der Meldestelle betrauen?
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die vorzuhaltenden Meldekanäle?
Welche Risiken drohen, wenn Unternehmen keine Meldestelle einrichten und betreiben?
Können auch Service- oder Betriebsgesellschaften ihre interne Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft auslagern?
Warum sollte der Betrieb der Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert werden?
Kein Problem! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: